Die Teilnahme an einer klinischen Studie ermöglicht Patient:innen, eine neuartige Behandlung zu erhalten, die in ihrer Wirksamkeit und/oder Sicherheit der bisher üblichen Behandlung vermutlich überlegen ist. Gäbe es nicht gut begründete Hinweise darauf, würden Ethikkommissionen und Behörden eine solche Studie nicht genehmigen.
Häufig erhält allerdings nur ein Teil der Studienteilnehmer:innen – nach Zufallskriterien ausgewählt („randomisiert“) – das neue Medikament. Die übrigen Studienteilnehmer:innen erhalten das bisher übliche Medikament oder, wenn es sich um eine Erweiterung der bisher üblichen Medikation handelt, ein Scheinpräparat („Plazebo“). Auf welche Behandlung die Patient:innen eingeteilt werden, wissen typischerweise dabei weder Arzt/Ärztin, noch die Patient:innen („doppelblind“), um die Beeinflussung der Studienergebnisse durch psychologische Faktoren zu minimieren. Diese Maßnahmen gewährleisten die größtmögliche wissenschaftliche Aussagekraft und Zuverlässigkeit der Ergebnisse der Studie und werden daher von den Behörden vor der Zulassung eines neuen Medikaments gewünscht („randomisierte kontrollierte Studie“).
Weil also ein Teil der Studienpatient:innen gar nicht die neuartige Behandlung, sondern die bisher übliche Behandlung erhält, ist das beste Argument für die Teilnahme an einer klinischen Studie weniger die erhoffte bessere Wirksamkeit des Studienmedikaments, sondern ein anderes: Studienpatient:innen werden strenger an den aktuellen Leitlinien orientiert behandelt und systematischer, gründlicher und häufiger nachuntersucht, als dies im medizinischen Alltag sonst üblich und möglich ist. Dies führt dazu, dass Studienpatient:innen typischerweise weniger Krankheitsereignisse zeigen als Patient:innen, die nicht an Studien teilnehmen - selbst wenn die Studienpatient:innen mit der Standardtherapie behandelt wurden.
Unabhängig davon ist es der Studienpatient/die Studienpatientin, der/die den medizinischen Fortschritt erst ermöglicht und zukünftigen Patient:innen eine wirksamere Behandlung sichert.