Für AOK-Versicherte aus Hessen besteht ein Vertrag zur „Integrierten Versorgung von Patient:innen mit einer schlafbezogenen Atmungsstörung“ (Schlafapnoe, Schnarchen, nächtliche Atempausen), den die AOK Hessen und die Kliniken des Main-Taunus Kreises geschlossen haben.
Patient:innen, die bei der AOK Hessen versichert sind und an einer Schlafapnoe oder einer relevanten Störung des Schlafs leiden, haben den Vorteil, zeitnah einen Behandlungstermin mit klar definiertem Behandlungsablauf zu erhalten.
Voraussetzungen sind, dass der/die Patient:in die Teilnahme am Vertrag schriftlich bestätigt, ohne dass ihm daraus Nachteile oder Kosten entstehen, und dass der/die zuweisende niedergelassene Arzt/Ärztin Vertragspartner der AOK ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den AOK-Geschäftsstellen in Hessen oder dienstags und donnerstags von 13:00 bis 15:00 Uhr direkt bei uns unter Telefon 06192 98-4517.