Für die stationäre Aufnahme des/der Patient:in in unserem Schlaflabor müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben (GBA-Richtlinien) erfüllt sein. In einigen Fällen benötigen wir auch im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse. Gerne erläutert Ihnen unser Sekretariat die formalen Voraussetzungen für Ihre Behandlung in unserem Zentrum.
Ihr Hausarzt/ihre Hausärztin, ein:e Lungenfacharzt/-ärztin, Hals-Nasen-Ohren-Arzt/-Ärztin oder Neurolog:in, Psychiater:in oder psychologische:r Psychotherapeut:in kann Sie bei der Verdachtsdiagnose einer anhaltenden Schlafstörung oder einer Schlafapnoe zur weiteren stationären Abklärung und Therapiefindung in unser Schlafmedizinisches Zentrum einweisen.
Wir werden daraufhin den Aufnahmetermin mit Ihnen abstimmen. Außerdem erhalten Sie vorab Informationen zum Aufenthalt, eine Checkliste für Ihren „Klinikkoffer“ und eine Wegbeschreibung.