Die meisten Menschen wünschen sich, ihr Leben in ihrer vertrauten Umgebung beschließen zu können. Oft stehen diesem Wunsch quälende Symptome oder die Angst vor ihnen gegenüber. Wir möchten unsere Patienten palliativpflegerisch und palliativmedizinisch unterstützen, um diese Symptome zu lindern und so eine nicht gewünschte Krankenhaus-Einweisung nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die erbrachten Leistungen werden von den Krankenkassen laut Richtlinie zur SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) übernommen, sofern die gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Gesetzlich versicherte Patienten mit einer nicht heilbaren, weit vorangeschrittenen und weiter fortschreitenden Erkrankung haben das Recht auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung, wenn die normalen Versorgungseinrichtungen wie Hausarzt, ärztlicher Notdienst, Pflegedienst, etc. nicht ausreichen.
Privatversicherte müssen bei ihrem Versicherungsunternehmen erfragen, ob die Leistungen der SAPV im gleichen Umfang, wie bei den gesetzlichen Versicherungen, übernommen werden.