Eine erste Kontaktaufnahme kann durch den/die Patient:in, die Angehörigen, den/die Hausärzt:in oder den Pflegedienst erfolgen. Wir versuchen, Aufnahmen oder Beratungen so zeitnah wie möglich durchzuführen, jedoch können sich Anfragen häufen und so manchmal einige Tage bis zu einem Termin vergehen. Im Rahmen unseres Erstbesuches führen wir eine Beratung durch oder nehmen die Patientin/den Patienten in unsere Versorgung auf.
Für die Beratung/Aufnahme in unsere Versorgung sind folgende Schritte erforderlich:
- Der/die Patient:in sind über unsere Tätigkeit informiert und mit der Betreuung einverstanden.
- Der/die Hausärzt:in oder ein/eine Facharzt/ärztin stellt eine entsprechende Verordnung (VO 63) für unser Team aus und ist mit der Mitbetreuung durch uns einverstanden.
- Es liegen Beschwerden oder Umstände vor, die die Tätigkeit eines SAPV-Team rechtfertigen.